Bei Interesse an einer Therapie in unserer Privatpraxis können Sie am besten schriftlich Kontakt zu uns aufnehmen.
In einem unverbindlichen Erstgespräch, worin es neben dem gegenseitigem Kennenlernen auch um die Gewinnung eines Ersteindruckes Ihrer Problematik geht, werden mögliche Fragen geklärt und der weitere Verlauf besprochen. Es ist uns wichtig, dabei Ihr Anliegen und Ihre Ziele kennenzulernen und mögliche Fragen zu klären.
Bei gegenseitigem Entschluss über Fortführung, schließt sich die sogenannte Probatorik an, welche bis zu fünf Sitzungen dauert. Zum einen dient diese der Informationsgewinnung über Ihre Problematik, zum anderen haben Sie die Möglichkeit, für sich zu überprüfen, ob Sie sich in dem Arbeitssetting wohl fühlen und die Therapie beginnen möchten.
Auf der Grundlage gemeinsam erarbeiteter Ziele wird dann die Therapie, die in der Regel im wöchentlichen Sitzungen à 50 Minuten stattfindet, begonnnen.
Die Länge einer Therapie ist in der Regel 12, 25 bzw. 45 Sitzungen und hängt u.a. von der Störung sowie dem Schweregrad der Problematik ab.
Die Psychotherapiekosten werden in einer Privatpraxis gemäß GOP (Gebührenordnung der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten) in Rechnung gestellt und orientieren sich an den aktuellen (01.07.2024) Empfehlungen der Bundespsychotherapeutenkammer.
Seit 1996 erfolgte keine Novellierung der GOP und eine Anpassung der Bewertungshöhen steht weiterhin aus. Als Zwischenlösung wurde nun ein neues Leistungsverzeichnis
zwischen der Bundepsychotherapeutenkammer, Berufsverbänden und den Kostenträgern konsentiert.
Die Abrechnung in unserer Praxis erfolgt auf Grundlage dieser erarbeiteten Abrechnungsempfehlungen, die ab dem 01.07.2024 gültig sind. Entsprechend hängen die Kosten
einer einzelnen Psychotherapiesitzung von 50 Minuten von der Art der Sitzung ab. Dabei wird unterschieden, ob es sich um eine psychotherapeutische Sprechstunde, probatorische, Akut-/Kurzzeit- oder
Langzeittherapie-Sitzung handelt.
Die jeweiligen Sitzungskosten können Sie der folgenden Tabelle entnehmen:
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Die obige Tabelle beinhaltet die Empfehlungen für einzelne Therapiesitzungen, je nach Indikation können zusätzliche Kosten für u.a. Testdiagnostik, Kurzinterventionen, Beratungsleistungen, Biographische Anamnese und Gutachterberichte entstehen.
Da es bei privat Versicherten verschiedene Versicherungsmodalitäten gibt, setzen Sie sich am besten vor der Therapie mit Ihrer Versicherung in Verbindung, um diese zu klären. Eine eventuelle Differenz zwischen dem Honorar und der Erstattung durch die private Krankenversicherung/ Behilfe muss vom Versicherten selbst getragen werden.
Im April 2017 ist durch die kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (kvno) eine sogenannte Terminservice-Stelle eingerichtet worden. Dort kann man sich als gesetzlich Versicherter nach freien niedergelassenen Therapeuten erkundigen oder sich einen Termin vermitteln lassen. Sie können die TSS unter 116 117 erreichen. Einen Flyer dazu finden Sie unten auf dieser Seite in den Informations-Materialien.