Bei Interesse an einer Therapie in unserer Privatpraxis können Sie telefonisch oder schriftlich Kontakt zu uns aufnehmen.
In einem unverbindlichen Erstgespräch, worin es neben dem gegenseitigem Kennenlernen auch um die Gewinnung eines Ersteindruckes Ihrer Problematik geht, werden mögliche Fragen geklärt und der weitere Verlauf besprochen. Es ist uns wichtig, dabei Ihr Anliegen und Ihre Ziele kennenzulernen und mögliche Fragen zu klären.
Bei gegenseitigem Entschluss über Fortführung, schließt sich die sogenannte Probatorik an, welche bis zu fünf Sitzungen dauert. Zum einen dient diese der Informationsgewinnung über Ihre Problematik, zum anderen haben Sie die Möglichkeit, für sich zu überprüfen, ob Sie sich in dem Arbeitssetting wohl fühlen und die Therapie beginnen möchten.
Auf der Grundlage gemeinsam erarbeiteter Ziele wird dann die Therapie, die in der Regel im wöchentlichen Sitzungen à 50 Minuten stattfindet, begonnnen.
Die Länge einer Therapie ist in der Regel 25 bzw. 45 Sitzungen und hängt u.a. von der Störung sowie dem Schweregrad der Problematik ab.
Die Psychotherapiekosten in einer Privatpraxis werden gemäß GOP (Gebührenordnung der Psychologischen Psychotherapeuten) in Rechnung gestellt. Die Kosten der Behandlung werden in der Regel von den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe zum Großteil übernommen.
Für Psychotherapiesitzungen (50 Minuten) wenden wir den Steigerungssatz von 2,7 an, d.h. die Kosten einer Psychotherapiesitzung liegen aktuell bei 118,04€.
Da es bei privat Versicherten verschiedene Versicherungsmodalitäten gibt, setzen Sie sich am Besten vor der Therapie mit Ihrer Versicherung in Verbindung, um diese zu klären. Eine eventuelle Differenz zwischen dem Honorar und der Erstattung durch die Private Krankenversicherung muss vom Versicherten selbst getragen werden.
Die Kosten können natürlich auch als Selbstzahler selbst übernommen werden.
Im April 2017 ist durch die kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (kvno) eine sogenannte Terminservice-Stelle eingerichtet worden. Dort kann man sich als gesetzlich Versicherter nach freien niedergelassenen Therapeuten erkundigen oder sich einen Termin vermitteln lassen. Sie können die TSS unter 116 117 erreichen. Einen Flyer dazu finden Sie unten auf dieser Seite in den Informations-Materialien.
Sollten es Ihnen weder mit Hilfe der TSS noch durch eigene Suchmaßnahmen möglich sein, einen Psychotherapeuten mit Kassenzulassung und freien Kapazitäten zu finden, können sie auch als gesetzlich Versicherte(r) eine Psychotherapie in einer Privatpraxis in Anspruch nehmen und über Ihre Krankenversicherung abrechnen lassen.
Dazu können Sie eine Kostenerstattung oder Kostenübernahme der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten jedoch nur dann, wenn sie vor Therapiebeginn diesem Vorgehen schriftlich zugestimmt hat.
Eine kurze Übersicht der Vorgehensweise finden Sie hier:
Der Antrag auf Kostenerstattung wirkt durchaus aufwändig, gerne unterstützen wir Sie dabei.
Nehmen Sie bei Fragen oder Unklarheiten einfach Kontakt zu uns auf.